Umschuldung
06. Mai 2008
Wer einen langfristigen Kredit aufgenommen hat, steht nach einigen Jahren meist vor einem Problem. Ein sinkendes Zinsniveau ist sicher für Neukunden von Vorteil, bringt einem Altkunden aber sicher wenig. Aus diesem Grund kann die Ablöse des alten Kredites sicher in manchen Fällen von Vorteil sein. Besonders dann, wenn die Laufzeit in wenigen Monaten bzw. einem oder zwei Jahren beendet ist, kann eine Umschuldung von Vorteil sein. Im Kreditwesen taucht die Umschuldung häufig auch unter dem Begriff der Anschlussfinanzierung immer wieder auf. Allerdings kann ein Darlehen nicht ohne Weiteres gekündigt werden, um bei einem neuen Anbieter einen günstigeren Kredit aufzunehmen.
Von der Umschuldung kann nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die Laufzeit der Finanzierung zu Ende ist und keine neue Vereinbarung getroffen wurde, es sich um ein Darlehen ohne Sicherung durch Grundpfandrechte handelt oder die Zinsbindungsfrist bereits 10 Jahre überschritten hat. Sollte der Kreditnehmer vorzeitig den Anbieter im Rahmen einer Umschuldung wechseln wollen, muss in der Regel mit einer Entschädigungszahlung gerechnet werden. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach der Höhe des Darlehens und den Zinsen, die seitens der Bank für die Bereitstellung des Kredites veranschlagt wurden.


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