Sondertilgung

09. Juli 2008

Werden heute Finanzierungsgeschäfte abgeschlossen, wie zum Beispiel Ratendarlehen und Schnellkredite, so sind die einzelnen Tilgungsraten in der Regel meist über einen langen Zeitraum festgelegt und beide Vertragsparteien können sich anhand des Tilgungsplans orientieren. Der Kreditnehmer weiß zu jeder Zeit, wie hoch die verbliebene Restschuld noch ist und die Banken können über die Dauer der Laufzeit mit einem festen Zahlungsstrom rechnen. Was geschieht aber, wenn der Schuldner plötzlich wesentlich mehr Kapital zur Verfügung hat? Theoretisch könnte er damit einen Teil des Kredites sofort tilgen, was sich am Ende ja positiv auszahlt.

Denn eine niedrigere Laufzeit bedeutet am Ende doch auch geringere Zinsen und sinkende Kosten für ein Darlehen. Solche Zahlungen außerhalb des Tilgungsplans, die ursprünglich nicht vorgesehen waren, tragen die Bezeichnung Sondertilgung und lohnen sich vor allem dann, wenn zum Beispiel durch Wertpapiergewinne oder fällige Versicherungsleistungen der finanzielle Hintergrund eines Kreditnehmers maßgeblich positiv beeinflusst wird. Allerdings sollte man hier die Rechnung nicht ohne die Kreditinstitute machen, denn in einigen Fällen stößt eine solche Sondertilgung nicht unbedingt auf das Wohlwollen der Finanzinstitute. Der Grund für dieses Missfallen liegt auf der Hand, denn die entgangenen Zinsen bedeuten letztendlich einen niedrigeren Gewinn.

Nicht zuletzt aus diesem Grund lassen sich Banken die Gewährung der Sondertilgung bezahlen und fordern eine kleine Entschädigung für das entgangene Kapital. Speziell bei einem Festzinsdarlehen muss sich der Schuldner deshalb im Vorfeld über die Möglichkeiten dieser Sonderzahlungen informieren, um am Ende nicht das Nachsehen zu haben. Wesentlich einfacher ist die Rückzahlung mithilfe von Sondertilgungen bei einem Kredit mit flexiblen Zinsen, da die Vertragsbedingungen in diesem Zusammenhang weit weniger restriktiv ausfallen.

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