Laufzeit

21. Mai 2008

Der Begriff Laufzeit bezieht sich im deutschen Schuld- und Handelsrecht immer auf den Zeitraum, über den die Bedingungen eines Vertrages festgeschrieben werden. Bei Handy-Verträgen taucht sie etwa in Form der Vertragslaufzeit von 24 Monaten wieder auf. Im Rahmen des Kreditwesens wird der Begriff Laufzeit oft über den Zeitraum beschrieben, über den die Zinsen festgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang wird häufig der Begriff Zinsbindungsfrist gebraucht. Denn anders als bei den meisten Verträgen ist die schuldnerische Verpflichtung bei sehr hohen Summen nach dem Ende der ersten Laufzeit nicht erloschen. Speziell bei einer Baufinanzierung werden die Zinsfestschreibungsphasen auf 10 oder 15, selten auf 20 oder mehr Jahre begrenzt.

Im Anschluss an deren Ende müssen die Konditionen, also die Höhe der Zinsen neu verhandelt werden. Durch die zeitliche Begrenzung der Laufzeit können die Bedingungen des Darlehens von Zeit zu Zeit korrigiert werden, falls es in der Zwischenzeit zu Veränderungen am Kapitalmarkt gekommen ist, etwa durch steigende oder fallende Zinsen. Ist nach dem Ablauf der Laufzeit das Darlehen getilgt, müssen eventuell übereignete Sicherheiten an den Eigentümer zurückgegeben werden bzw. entsprechende Eintragungen bei Behörden, wie etwa dem Grundbuchamt, gelöscht werden.

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