Kreditbetrug

17. August 2008

Jede Bank und jedes Kreditinstitut ist mit dieser Form der Kriminalität sicher in der einen oder anderen Situation bereits konfrontiert gewesen und viele Mitarbeiter könnten so manche Anekdote zum Besten geben, welche Mittel dabei zum Einsatz kommen. Dabei muss ein Kreditbetrug nicht einmal vorsätzlich verübt werden. In einigen Fällen werden Verbraucher eher unabsichtlich zum Betrüger. Grundsätzlich fällt der Kreditbetrug unter den Sachverhalt des Erschleichens von Leistungen um eigenen Vorteil. Eine Unterscheidung, ob es sich um einen Raten- oder Schnellkredit handelt, findet hierbei aber nicht statt. Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) beschäftigt sich in § 265b mit diesem Vergehen und unterscheidet verschiedene Straftatbestände. Neben dem Machen unrichtiger Angaben zählt auch das Vorlegen von falschen Unterlagen in Form von Bilanzen, Geschäftsabschlüssen oder Gehaltsnachweisen dazu. Werden zudem auch Veränderungen in der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen verschwiegen, erfüllt auch dieses „Versäumnis“ den Tatbestand des Kreditbetrugs. Gerade an dieser Stelle werden einige Kreditkunden sicher hellhörig. Schließlich drohen in diesem Zusammenhang bis zu 3 Jahren Freiheitsentzug oder eine empfindliche Geldstrafe.

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