Abnahmeverpflichtung

07. Juli 2008

Bei einem Kredit handelt es sich um ein Rechtsgeschäft, welches sich bis zum endgültigen Abschluss durchaus über mehrere Tage oder Wochen hinziehen kann. Schließlich muss die Bank, an welche sich der Antragsteller wendet, alle notwendigen Unterlagen prüfen, die bereitgestellten Sicherheiten überprüfen und benötigte Unterlagen für den Kreditkunden zusammenstellen. Natürlich können die einzelnen Schritte auch abgekürzt werden, gerade dann, wenn es sich hierbei um kleinere Darlehenssumme handelt, für die eine Bereitstellung von Sicherheiten nicht notwendig ist. Solche Arten von Finanzierungen können zum Beispiel Konsum-, Raten- oder Schnellkredite sein.

Bei diesen erhält der Antragsteller bereits nach dem Verstreichen einer kurzen Frist die Zusage für ein Darlehen und der notwendige Vertrag kann innerhalb weniger Stunden oder Tage unterschrieben werden. Allerdings wird mit dem Unterzeichnen eine bindende Verpflichtung eingegangen, denn der Antragsteller verpflichtet sich mit seiner Unterschrift dazu, den bereitgestellten Kredit auch wirklich in Anspruch zu nehmen. In der Regel wird dies als Abnahmeverpflichtung bezeichnet. Sollte der Finanzierungskunde dagegen verstoßen, droht die Zahlung einer Entschädigung, da dem Kreditinstitut ein finanzieller Schaden entsteht.

Maßgebliche Grundlage für die Entschädigung und andere Regelungen im Rahmen von Darlehensverträgen ist das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), welches an dieser Stelle den rechtlichen Rahmen umreißt, der für die Parteien eines solchen Vertragswerkes bindend ist.

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