Finanzierungslücken mit öffentlichen Bürgschaften schließen
12. Juli 2008
Was im privaten Bereich, zum Beispiel bei Finanzierungen oder Schnellkrediten, ein immer wieder auftretendes Phänomen ist, kennen viele Mitarbeiter der Banken auch aus dem Umfeld ihrer Geschäftskunden. Wird eine Existenzgründung, die Erweiterung des Geschäftsbetriebes oder eine Übernahme anderer Unternehmen geplant, reicht das zur Verfügung stehende Kapital in manchen Fällen nicht aus. Also muss die Differenz mit fremdem Geld gedeckt werden. Dumm nur, dass die Sicherheiten des Antragstellers nur für einen Teil des benötigten Kapitals ausreichen. Um in einem solchen Fall trotzdem einen Kredit zu erhalten, sind im Lauf der Zeit Mittel entstanden, welche den Banken als Sicherheiten ausreichen.
Eine dieser Varianten besteht in der öffentlichen Bürgschaft. Diese werden durch Bürgschaftsbanken getragen, die am Ende einen Teil des Risikos für die Finanzierung neuer Maschinen, Produktionsmittel und Mitarbeiter übernehmen. Bis zu einem gewissen Betrag kann der Kreditnehmer die öffentliche Bürgschaft direkt mit den betreffenden Bürgschaftsbanken aushandeln. Hierbei beschreitet der Antragsteller den Weg Bürgschaft-ohne-Bank oder kurz BoB. Sobald dieser Rahmen ( 100.000 Euro) aber überschritten wird, bleibt nur noch der Standardweg übrig. Dieser sieht vor, dass die Bank des Kreditnehmers sich bei der Bürgschaftsbank meldet, sofern sie zur Gewährung des Darlehens bereit wäre, und die Stellung der öffentlichen Bürgschaft beantragt.
Diese prüft den Kreditantrag noch einmal in Eigenregie, was am Ende dazu führen kann, dass sich die Bürgschaftsbank gegen die Finanzierung entscheidet und die Übernahme einer öffentlichen Bürgschaft ablehnt. Wird dem aber stattgegeben, lässt sich so auch bei fehlenden Sicherheiten manches Projekt finanzieren.
Via: VNR.de


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