SCHUFA
16. Mai 2008
Im Laufe eines Lebens kommt sicher jeder Bundesbürger mindestens einmal mit ihr in Berührung. Allerdings dürfte es in den meisten Fällen nicht bei diesem einmaligen Kontakt bleiben. Die Rede ist von der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), die sicher inzwischen zu einer der bekanntesten Auskunfteien in Deutschland geworden ist. Die Geschichte dieses privatwirtschaftlichen Institutes beginnt im Jahr 1927.
Der eigentliche Zweck des Unternehmens besteht darin, ihre Partner vor Kreditausfällen zu schützen. Mit diesem Hintergrund sammelt die SCHUFA Informationen über die Kontakte der Unternehmen zu einzelnen Verbrauchern und hält in eigenen Datenbanken Informationen über die Zahlungsmoral, laufende Verträge mit Handyanbietern oder die Zahl der Kreditkarten fest. Jede dieser einzelnen Daten soll am Ende ein möglichst genaues Bild über den Konsumenten abgeben. Um ein objektives Bild zu gewährleisten, fließen die einzelnen Informationen in einem mathematischen Modell zusammen – dem Scoring-Verfahren.
Entsprechend dem Ergebnis dieser Berechnung muss der Verbraucher damit rechnen, beim nächsten Kreditantrag nur ein Darlehen mit hohen Zinsen angeboten zu bekommen. In anderen Fällen droht sogar die Verweigerung einer Dienstleistung. Neben den Auskünften, die Unternehmen einholen, können die Verbraucher auch eine Selbstauskunft verlangen, was im Moment noch mit einem gewissen finanziellen Aufwand verbunden ist. Allerdings gibt es aus der Politik Bestrebungen, die Richtlinien für Auskünfte an die Bedürfnisse der Verbraucher anzupassen.
Umschuldung
06. Mai 2008
Wer einen langfristigen Kredit aufgenommen hat, steht nach einigen Jahren meist vor einem Problem. Ein sinkendes Zinsniveau ist sicher für Neukunden von Vorteil, bringt einem Altkunden aber sicher wenig. Aus diesem Grund kann die Ablöse des alten Kredites sicher in manchen Fällen von Vorteil sein. Besonders dann, wenn die Laufzeit in wenigen Monaten bzw. einem oder zwei Jahren beendet ist, kann eine Umschuldung von Vorteil sein. Im Kreditwesen taucht die Umschuldung häufig auch unter dem Begriff der Anschlussfinanzierung immer wieder auf. Allerdings kann ein Darlehen nicht ohne Weiteres gekündigt werden, um bei einem neuen Anbieter einen günstigeren Kredit aufzunehmen.
Von der Umschuldung kann nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die Laufzeit der Finanzierung zu Ende ist und keine neue Vereinbarung getroffen wurde, es sich um ein Darlehen ohne Sicherung durch Grundpfandrechte handelt oder die Zinsbindungsfrist bereits 10 Jahre überschritten hat. Sollte der Kreditnehmer vorzeitig den Anbieter im Rahmen einer Umschuldung wechseln wollen, muss in der Regel mit einer Entschädigungszahlung gerechnet werden. Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung richtet sich nach der Höhe des Darlehens und den Zinsen, die seitens der Bank für die Bereitstellung des Kredites veranschlagt wurden.

