Laufzeit

21. Mai 2008

Der Begriff Laufzeit bezieht sich im deutschen Schuld- und Handelsrecht immer auf den Zeitraum, über den die Bedingungen eines Vertrages festgeschrieben werden. Bei Handy-Verträgen taucht sie etwa in Form der Vertragslaufzeit von 24 Monaten wieder auf. Im Rahmen des Kreditwesens wird der Begriff Laufzeit oft über den Zeitraum beschrieben, über den die Zinsen festgeschrieben werden. In diesem Zusammenhang wird häufig der Begriff Zinsbindungsfrist gebraucht. Denn anders als bei den meisten Verträgen ist die schuldnerische Verpflichtung bei sehr hohen Summen nach dem Ende der ersten Laufzeit nicht erloschen. Speziell bei einer Baufinanzierung werden die Zinsfestschreibungsphasen auf 10 oder 15, selten auf 20 oder mehr Jahre begrenzt.

Im Anschluss an deren Ende müssen die Konditionen, also die Höhe der Zinsen neu verhandelt werden. Durch die zeitliche Begrenzung der Laufzeit können die Bedingungen des Darlehens von Zeit zu Zeit korrigiert werden, falls es in der Zwischenzeit zu Veränderungen am Kapitalmarkt gekommen ist, etwa durch steigende oder fallende Zinsen. Ist nach dem Ablauf der Laufzeit das Darlehen getilgt, müssen eventuell übereignete Sicherheiten an den Eigentümer zurückgegeben werden bzw. entsprechende Eintragungen bei Behörden, wie etwa dem Grundbuchamt, gelöscht werden.

Effektiver Jahreszins

19. Mai 2008

Beim effektiven Jahreszins handelt es sich im Rahmen von Darlehen, Krediten und Finanzierungsangeboten um eine für den Verbraucher wichtige Rechengröße, stellt er doch letzten Endes die einzige Möglichkeit dar, mit der sich die einzelnen Angebote untereinander vergleichen lassen. In die Berechnung des effektiven Zinssatzes fließen in der Regel mehrere Faktoren ein, zu denen der Nominalzins sicher eine der wichtigen Rechengrößen ist. Daneben beeinflussen sehr individuelle Faktoren, wie die gewählte Laufzeit oder die Höhe der Tilgungsraten den effektiven Jahreszins.

Allgemein gilt, je höher die Tilgung und je kürzer die Laufzeit eines Darlehens ist, umso niedriger wird auch der effektive Jahreszins sein. Was aber beinhaltet dieser Zins alles? Schließlich existiert mit dem Nominalzins doch bereits eine Kostengröße für den Kreditnehmer. Allerdings gibt dieser Zins nur einen Teil des Aufwandes wieder, der mit dem Kreditangebot verbunden ist. Daneben kommen noch weitere Kosten, was Gebühren oder Provisionen betrifft hinzu.

Und da auch diese nach den gesetzlichen Regelungen angegeben werden müssen, wurde schließlich der effektive Jahreszins eingeführt. Die Bezeichnung erfasst aber nicht alle Kosten, weshalb man sich vorher über die Kreditnebenkosten informieren sollte. Allerdings ist dieser Begriff nicht in allen Fällen korrekt. Sobald sich im Laufe der Rückzahlung eines Darlehens dessen Zinssatz ändert, müsste der Effektivzins eigentlich anfänglicher effektiver Zinssatz heißen.

SCHUFA

16. Mai 2008

Im Laufe eines Lebens kommt sicher jeder Bundesbürger mindestens einmal mit ihr in Berührung. Allerdings dürfte es in den meisten Fällen nicht bei diesem einmaligen Kontakt bleiben. Die Rede ist von der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung), die sicher inzwischen zu einer der bekanntesten Auskunfteien in Deutschland geworden ist. Die Geschichte dieses privatwirtschaftlichen Institutes beginnt im Jahr 1927.

Der eigentliche Zweck des Unternehmens besteht darin, ihre Partner vor Kreditausfällen zu schützen. Mit diesem Hintergrund sammelt die SCHUFA Informationen über die Kontakte der Unternehmen zu einzelnen Verbrauchern und hält in eigenen Datenbanken Informationen über die Zahlungsmoral, laufende Verträge mit Handyanbietern oder die Zahl der Kreditkarten fest. Jede dieser einzelnen Daten soll am Ende ein möglichst genaues Bild über den Konsumenten abgeben. Um ein objektives Bild zu gewährleisten, fließen die einzelnen Informationen in einem mathematischen Modell zusammen – dem Scoring-Verfahren.

Entsprechend dem Ergebnis dieser Berechnung muss der Verbraucher damit rechnen, beim nächsten Kreditantrag nur ein Darlehen mit hohen Zinsen angeboten zu bekommen. In anderen Fällen droht sogar die Verweigerung einer Dienstleistung. Neben den Auskünften, die Unternehmen einholen, können die Verbraucher auch eine Selbstauskunft verlangen, was im Moment noch mit einem gewissen finanziellen Aufwand verbunden ist. Allerdings gibt es aus der Politik Bestrebungen, die Richtlinien für Auskünfte an die Bedürfnisse der Verbraucher anzupassen.

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